Sicherung öffentlicher Bereiche


Fühlen Sie sich noch sicher?

Die Nachrichten sind voll von Berichten über eine wachsende Zahl von Straftaten. Um die Polizei zu entlasten, setzen die Kommunen daher vermehrt seriöses, geprüftes privates Sicherheitspersonal in öffentlichen Bereichen ein. Auch viele Gemeinschaften des Einzelhandels vertrauen auf unsere Citystreifen. Die großen Kaufhäuser ergänzen damit oft eigenes Detektiv- und Sicherheitspersonal, die kleineren Einzelhändler profitieren durch das Gemeinschaftsprinzip von diesen Sicherheitsdienstleistungen kostengünstig und effektiv. Die Kriminalitätslage verbessert sich nachweislich.



Aufgaben der Citystreife

  • Verhinderung bzw. Aufdeckung von Straftaten (insbesondere: Diebstähle, Betrug, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung)
  • Streifengänge (variabel, nicht vorhersehbar)
  • Observation und Verfolgung von Tatverdächtigen
  • Rufbereitschaft und Intervention
  • Unterstützung stationärer Detektive und Sicherheitskräfte
  • Aufklärung und Gefahrenprognosen
  • Erteilung und Durchsetzung von Hausverboten
  • Anzeigeerstattung und Protokollierung von Zeugenaussagen
  • Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden (Stadtwache, Polizei, Staatsanwaltschaft)
  • Berichtswesen und Auswertung
  • Auskünfte und Hilfestellungen
  • Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls bei Mitarbeitern und Kunden der Auftraggeber

Dafür sorgen die TRiAS-Sicherheit- und Servicekräfte im ÖPNV

  • Sie schützen Reisende, Passanten und Mitarbeiter in Verkehrsstationen und Verkehrsmitteln vor Belästigungen, Behinderungen, Bedrohungen und tätlichen Angriffen.
  • Sie erbringen Service- und Betreuungsleistungen (z. B. Auskunft, Information, Hilfeleistung) für Reisende und Kunden.
  • Sie behindern Leistungserschleichungen durch Kontrolle von Fahrausweisen.
  • Sie beugen Sachbeschädigungen und Verunreinigungen in/an Verkehrsmitteln und -anlagen vor bzw. wehren diese ab.
  • Sie wirken an der Sicherung reibungsfreier Betriebs- bzw. Verkehrsabläufe mit.
  • Sie helfen bei der Beseitigung von Störungen mit und tragen zur Verhinderung von Unfällen und Havarien bei.
  • Sie behindern den unbefugten Aufenthalt in Hausrechtsbereichen und beugen unerwünschten Gruppenbildungen vor.
  • Sie schützen technische Einrichtungen und Hilfsmittel gegen missbräuchliche Benutzung.