Doormen sind nach außen erkennbare Sicherheitskräfte, die vorzugsweise im Eingangs- bzw. Ausgangsbereich von Einzelhandelsgeschäften oder auch Diskotheken eingesetzt werden.
Doormen in den o.g. Dienstbereichen benötigen ebenfalls die gewerberechtliche Qualifikation der IHK- Sachkundeprüfung gemäß § 34a Gewerbeordnung.