Doormen im Einzelhandel und Diskothekenbereich


Da weiß der Besucher, woran er ist!

Doormen sind nach außen erkennbare Sicherheitskräfte, die vorzugsweise im Eingangs- bzw. Ausgangsbereich von Einzelhandelsgeschäften oder auch Diskotheken eingesetzt werden.

Doormen in den o.g. Dienstbereichen benötigen ebenfalls die gewerberechtliche Qualifikation der IHK- Sachkundeprüfung gemäß § 34a Gewerbeordnung.



Auftraggeber bestimmen die jeweilige Funktion unserer Doormen

  • Einlasskontrollen gemäß Vorgaben
  • Wahrnehmung des Hausrechts und Durchsetzung der Hausordnung
  • Erteilung und Durchsetzung von Hausverboten
  • Abschreckung durch Präsenz
  • Einschreiten bei Störungen und Straftaten
  • Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls